AGB

  1. Zwischen dem Besteller und dem Heide Hotel Reinstorf kommt ein Vertrag zustande, sobald das Hotel bestellte Zimmer, Tagungsräume oder andere Leistungseinheiten – gleichwie mündlich oder schriftlich – bestätigt und damit zugesagt hat. Eine Reservierung gilt hier als Bestellung. Der Vertrag kommt in der Form zustanden, wie er zugesagt worden ist. Erfolgt eine schriftliche Bestätigung, so gilt deren Inhalt als vereinbart, ohne dass der so zustande kommende Vertrag einseitig gekündigt werden kann. Die Person unseres Vertragspartners ergibt sich aus seiner Bezeichnung im Bestätigungsschreiben. Sollten in diesem die Vertretungsverhältnisse falsch angezeigt sein, ist dieses unverzüglich schriftlich mitzuteilen
  2. Vorreservierungen, Kontingente und Optionsreservierungen sind für beide Parteien bindend. Spätestens bis zum Ablauf des vereinbarten Verfallsdatums werden die definitiven Termine festgelegt. Geschieht das nicht, erlischt die Vorreservierung.
  3. Die Hotelzimmer stehen vom Anreisetag 15:00 Uhr bis zum Abreistag 11:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, die Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
  4. Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Tagungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.
  5. Das Hotel ist grundsätzlich bemüht, die Bereitstellung bestimmter Veranstaltungsräume und bestimmter Zimmer sicherzustellen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so behält sich das Hotel eine kurzfristige Änderung vor, ohne dass diese Schadenersatzansprüche auslöst.
  6. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Da Um- und Abbestellungen auch für das Hotel mit hohen Kosten verbunden sind, gilt als vereinbart:
    Kostenfreie Stornierung bis 2 Tage vor Anreise für Individualbuchungen, danach berechnen wir 80% des Übernachtungspreises der ersten Nacht. Grundsätzlich ist das Hotel bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservierungen anderweitig zu vergeben. Gelingt dieses, entstehen dem Besteller keine Kosten. Gelingt dieses nicht, ist die vorstehende Stornoregelung vereinbart. Für Gruppen und Tagungsveranstaltungen gelten andere Stornierungsbedingungen wie in den einzelnen Bestätigungen vereinbart.
  7. Ist der Besteller gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
  8. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Heide Hotel Reinstorf berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach § 7 zu berechnen.
  9. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
  10. Beruft sich der Besteller auf eine von der üblichen Preisliste des Hotels abweichende Festpreisvereinbarung und / oder Sonderpreisvereinbarung, so obliegt ihm dafür die Beweislast.
  11. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
  12. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  13. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung vom Hotel nicht gestattet. Für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars vom Hotel, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldungsnachweis.
  14. Das Hotel ist bestrebt, bei technischen Defekten sofort Abhilfe zu schaffen. Eine Minderung des vereinbarten Leistungspreises ist jedoch aufgrund solcher Defekte nicht möglich. Für Verluste und / oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Gästefahrzeuge jeglicher Art – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.
  15. Alle Vereinbarungen zwischen Besteller und Hotel sind grundsätzlich schriftlich abzufassen, bzw. schriftlich zu bestätigen. Mündliche Nebenabreden haben keine Bindung.
  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüneburg.